(ka) Die Bundesregierung hat heute der Unterzeichnung des von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vorgelegten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee (Unitarisierungsabkommen) zugestimmt. Damit setzt die Bundesregierung eine Vorgabe des Koalitionsvertrags um, wonach die Potenziale konventioneller Gasförderung in Deutschland genutzt werden sollen.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche: „Wir unterstützen die Niederlande bei der Förderung aus der grenzüberschreitenden Gaslagerstätte. Das stärkt nicht nur die Versorgungssicherheit unserer Nachbarn, sondern auch den europäischen Gasmarkt – und damit uns. Mit dem Abkommen schaffen wir den verlässlichen rechtlichen Rahmen für diese Zusammenarbeit. Die Niederlande sind seit Jahrzehnten ein starker Partner in der Energieversorgung.“
Das Unitarisierungsabkommen ist erforderlich, weil es im deutsch-niederländischen Grenzbereich länderübergreifende Gaslagerstätten gibt. Vor der Förderung aus solch grenzüberschreitenden Lagerstätten bedarf es nicht nur der entsprechenden bergrechtlichen Genehmigungen aus den Niederlanden und aus dem betroffenen Bundesland Niedersachsen, sondern auch eines völkerrechtlichen Abkommens.
Das Unitarisierungsabkommen ist vor allem technischer Natur. Es regelt u. a. das Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der grenzüberschreitenden Gasvorkommen, die Besteuerung und die Erhebung von sog. Förderabgaben, die für den deutschen Teil an den niedersächsischen Fiskus gehen würden. Ferner regelt es die Zusammenarbeit der niedersächsischen und niederländischen Bergbehörden.
Das Unternehmen One Dyas hat angekündigt, bei der Produktion Strom aus einem deutschen Offshore-Windpark zu nutzen, um den CO₂-Ausstoß weitestgehend zu minimieren. Die Unternehmen hat zudem zugesagt, Erdgas nur so lange zu fördern, wie Erdgas in den Niederlanden und Deutschland nachgefragt wird, sodass das Projekt nicht der angestrebten Klimaneutralität widerspricht.
Das Land Niedersachsen entscheidet eigenständig über die beantragten Zulassungen für die Förderung von Erdgas aus dem deutschen Teil der Lagerstätte. Das Unitarisierungsabkommen ist daher keine Projekt- oder Fördergenehmigung. Diese obliegt weiterhin dem Land Niedersachsen. Das Unitarisierungsabkommen schafft aber den erforderlichen völkerrechtlichen Rahmen zur Nutzung von gemeinsamen Gaslagerstätten.
Auf niederländischer Seite sind die Voraussetzungen für die Zeichnung des Abkommens bereits geschaffen. Nach der Zeichnung des Abkommens bedarf das Unitarisierungsabkommen noch eines sog. Vertragsgesetzes.
Quelle - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Pressemitteilung - Susanne Ungrad / Bildquelle: uschi dreiucker / pixelio.de
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