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Markt Kösching: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Markt Kösching: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

(ka) Der Markt Kösching als öffentliche Sicherheits- und Ordnungsbehörde möchte auf die aktuell gültige Anleinsatzung vom 14.07.2000, zuletzt geändert mit Beschluss am 17.02.2022, hinweisen.

Demnach sind große Hunde, das bedeutet Hunde mit einer Schulterhöhe von über 50 cm, in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen innerhalb von bebauten Ortsteilen im Gebiet des Marktes Kösching zu jeder Zeit ständig an der Leine zu führen; das Mitführen auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen ist verboten.

Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Meter nicht überschreiten.

 

Quelle - Gemeinde Kösching / Foto

 

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