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Digitale Passbilder ab 01.08.2025 verpflichtend

Digitale Passbilder ab 01.08.2025 verpflichtend

(ka) Ab dem 01. August 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt Kösching ausschließlich nur digitale Passbilder zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden. Papierbasierte Passbilder werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert.

Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen. Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt.

Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.

Quelle - Markt Kösching / Foto

 

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